Kapitalstrafsachen

Anders als der Wortlaut es mutmaßen lässt, handelt es sich bei Kapitaldelikten nicht um Straftaten, die mit Kapital zu tun haben und daher Wirtschaftsstrafsachen sind, sondern um Straftaten, in deren Folge in aller Regel der Tod eingetreten ist oder versucht wurde, jemanden zu töten oder zu ermorden.

Eine Auflistung der Kapitaldelikte liefert § 74 Abs. 2 GVG, wonach bei den dort genannten Verbrechen die ausschließliche Zuständigkeit einer Strafkammer beim Landgerichts begründet ist.

Die Bezeichnung Kapitaldelikt ist historisch bedingt, denn darin steckt das Wort caput und dieses bedeutet im Lateinischen Haupt, im römischen Recht wurde nämlich dem wegen Kap-deliktes Verurteilten der Kopf abgeschlagen, er wurde enthauptet.
Verteidigung wie Nebenklagevertretung in Kapitalstrafsachen erfordern äußerlich ein besonderes aus Erfahrung gespeistes Fingerspitzengefühl, was zB den Umgang mit den (lokalen oder Bundes) -Medien, mit der Familie des Beschuldigten, mit dessen (ehemaligen) Vermieter, und dessen (ehemaligen) Arbeitgeber oder dessen Geschäftspartnern betrifft.

Denn häufig handelt es sich um Verfahren mit herausgehobener Publizität, an denen die Bevölkerung häufig durch sensationsheischende Berichterstattung des Boulevardjournalismus mit großem Interesse teilnimmt.

Die inhaltliche Anforderungen an eine effektive Verteidigung wegen Mordes oder Totschlages pp. müssen sich daran messen lassen, dass bei den Schwurgerichten Spezialisten bei Gericht die Verfahren leiten. Es gibt beim LKA eigens die in verschiedenen Schichten und Gruppen arbeitende Mordkommission (in Berlin mit Sitz in der Keithstraße, Charlottenburg). Die Staatsanwaltschaft hat ebenso eine eigene auf Mord und Totschlag spezialisierte Abteilung (Kap´er-Abteilung).
Weiter geht es für den Angeklagten und dessen Angehörige um sehr viel. Denn dem Angeklagten drohen im Falle seiner Verurteilung hohe Freiheitsstrafen bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe und ggf. die Sicherungsverwahrung.

Zudem darf auch die vom Schuldspruch ausgehende Wirkung auf die weitere Lebensführung des Angeklagten nicht unterschätzt werden. Im Verfahren muss man mit dem Prozessstoff in Kriminalistik, mit der Mord- und Totschlagsdogmatik, mit Rechtsmedizin und der psychiatrischen Begutachtung vertraut sein. Vertrauen Sie auf meine Expertise in Kapitaldelikten, ich habe sowohl in Verfahren wegen Mordes als auch wegen Totschlags verteidigt und die Nebenklage vertreten.

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