Gerne prüfe ich für Sie, ob Sie nach dem Gesetz derart durch eine Straftat verletzt wurden, dass vom Gericht Nebenklage zuzulassen ist und ich als Ihr Rechtsanwalt zum Nebenklagevertreter beizuordnen bin, die Kosten werden vom Verurteilten bzw. von der Staatskasse übernommen.
Weitere Möglichkeiten der Vergütung: