Strafverteidiger Daniel Lehnert – Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin

Suchen Sie einen Anwalt für Strafrecht in Berlin? Haben Sie die Aufforderung bekommen, sich als Beschuldigter in einem Strafverfahren zur Sache zu äußern? Haben Sie vielleicht einen Strafbefehl bekommen oder befürchten Sie eine Verhaftung oder Hausdurchsuchung? Oder sind Sie von einer Verhaftung oder Hausdurchsuchung bereits unmittelbar betroffen?

Oft ist es für eine schnelle Google-Suche nach „anwalt strafrecht berlin“ zu spät, wenn man verhaftet wird oder die Wohnung durchsucht wird. Denn weder eine Verhaftung noch eine Hausdurchsuchung wird in der Regel vorher angekündigt. Befolgen Sie deshalb besonders in diesen Fällen meinen Rat:

1. Machen Sie keinerlei Aussagen zur Sache.

2. Verlangen Sie, sofort mit einem Anwalt zu sprechen.

Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte sofort an mich. Beachten Sie vor allem, dass jede Aussage oder auch nur ein Verhalten, das etwaige Rückschlüsse zulässt, zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden kann. Machen Sie deshalb auf keinen Fall eine Aussage zur Sache. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, damit ich Ihre Rechte als Beschuldigter in einem Strafverfahren durchsetzen kann.

Strafverteidiger Daniel-Lehnert

Ihre Rechte als Beschuldigter

Ihr Recht, nicht zur Sache auszusagen, darf Ihnen niemals zur Last gelegt werden oder in einem Strafurteil auch nur als kleinstes Indiz für die Schuldfrage bewertet werden. Von behördlicher Seite darf Ihnen dieses Recht nicht beschnitten werden. Bedenken Sie: Sie stehen als Einzelperson einem mächtigen Apparat gegenüber. Auch wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte nur nach Recht und Gesetz handeln, besteht faktisch immer ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen Ihrem Wissen und den praktischen und theoretischen Kenntnissen der Behörden.

Deshalb ist das Recht zu schweigen und die Möglichkeit des Beschuldigten, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers zu bedienen (§ 137 StPO), eine wichtige Errungenschaft des Rechtsstaats, die es in jedem Einzelfall durchzusetzen gilt. Für dieses Recht setze ich mich als Strafverteidiger ein. Jeder Mensch hat das Recht auf ein faires Verfahren. In der Praxis lässt sich dies jedoch nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts für Strafrecht verwirklichen. Deshalb wenden Sie sich an mich, wenn Sie einen Strafverteidiger in Berlin suchen.

 Ihr Strafverteidiger in Berlin: Rechtsanwalt Daniel Lehnert

Ich habe aufgrund meiner langen Tätigkeit als Anwalt für Strafrecht in Berlin viele Erfahrungen gewonnen und weiß, welche Strategien im jeweiligen Einzelfall erfolgreich sind – und welche nicht. Sie können sich in jedem Verfahren, das den Vorwurf einer Straftat zum Gegenstand hat, vertrauensvoll an mich wenden. Als Anwalt bin ich verpflichtet, über alles, was Sie mir anvertrauen, absolutes Stillschweigen zu bewahren. Es ist meine Pflicht und mein persönliches Anliegen als überzeugter Strafverteidiger, in einem Strafverfahren an Ihrer Seite zu stehen und für Sie Partei zu ergreifen.

Beachten Sie bitte auch, dass ich als hier ansässiger Strafverteidiger Berlin besonders gut kenne. Dazu gehört auch das praktische Vorgehen der hiesigen Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte. Gerade dieses Insider-Wissen hat meinen Mandanten schon oft geholfen – auch in schwierigen Fällen. Mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der sich im Strafrecht – und in Berlin – sehr gut auskennt, haben Sie die Gewähr, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden. Darauf können Sie vertrauen.

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