Honorar

Es bieten sich verschiedene Möglichkeiten meine Dienstleistung zu vergüten oder die Anwaltskosten und ggf. Gerichtskosten von der Staatskasse bezahlen zu lassen.
Dazu suchen wir Ihnen die interessengerechte Lösung für unsere Zusammenarbeit und stellen diese in einem Beratungsgespräch gerne vor.

Nachstehend eine grobe Übersicht möglicher Zahlungsmodalitäten (klicken Sie auf den jeweiligen Link, um weitere Informationen zu erhalten):

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Pflichtverteidigung
Als Strafverteidiger stelle ich für Sie den Antrag auf Kostenübernahme durch die Staatskasse bei Gericht und werde prüfen, ob ein gesetzlicher Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt.

Beiordnung
Im Strafverfahren kann in Ihrem Fall eine Beiordnung durch einen Rechtsanwalt in Betracht kommen, wenn Sie sich als Zeuge selbst oder einen nahen Angehörigen belasten.

Beratungshilfescheine
Sollten Sie über geringes Einkommen verfügen können Sie meine Kanzlei mit einem beim Amtsgericht geholten Beratungshilfeschein beauftragen.

Nebenklage
Gerne prüfe ich für Sie, ob Sie nach dem Gesetz derart durch eine Straftat verletzt wurden, dass vom Gericht Nebenklage zuzulassen ist und ich als Ihr Rechtsanwalt zum Neben-klagevertreter beizuordnen bin, die Kosten werden vom Verurteilten bzw. von der Staatskasse übernommen.

 

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