REDEN ist Silber, Schweigen ist Gold

Anwalt Daniel Lehnert

Das Strafrecht gehört zum Rechtsgebiet des öffentlichen Rechts, welches sich dadurch auszeichnet, dass sich der betroffene Bürger gegenüber dem Machtapparat des Staates ausgesetzt sieht.

In der Rechtswissenschaft spricht man deshalb auch vom Subordinationsverhältnis; weil sich die Parteien Ankläger (Staatsanwaltschaft) und Mandant (Beschuldigter oder Angeklagter) eben nicht auf Augenhöhe (dann würde man rechtswissenschaftlich von einem Koordinationsverhältnis sprechen) sondern in einem Über –und Unterordnungsverhältnis treffen.

Wegen diesen zuungunsten des Mandanten bestehenden Ungleichgewichts lautet mein anwaltlicher Rat in der Praxis immer:

Reden ist Silber, schweigen ist Gold:

Bevor Sie also mit der Polizei sprechen, sollten Sie meine Kanzlei aufsuchen. Die Polizei ist nämlich gemäß § 152 GVG nur der verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungsbeamte. In dem Verhältnis Polizei Beschuldigter ergibt sich zu oben gesagtem folglich nichts anderes.

Als Verteidiger sehe ich mich in der ehrenvolle Aufgabe, Sie von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu schützen und Sie vor Gericht zu verteidigen.

Ich kläre Alles –auch kurzfristig- für Sie ab. Nachdem ich mich für Sie mittels Schriftsatz und Vollmacht als Ihr Anwalt bei der Staatsanwaltschaft/ Gericht gemeldet und dort zeitnah Akteneinsicht genommen habe, werde ich Sie in meiner Kanzlei persönlich beraten und Ihnen zum Beispiel die Erfolgsaussicht des Einspruches gegen einen Strafbefehl und die Einzelheiten der Zusammenarbeit mit meiner Kanzlei mitteilen.

Das Strafverfahren wird letztlich vom Staat betrieben, weil dieses am Ende die Wahrheit über einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt per Urteil sprechen soll. Was jedoch Wahrheit ist, ist immer auch subjektiv gefärbt. Denken Sie nur an die Erklärungsversuche griechischer Philosophen, Erkenntnis im Leben zu gewinnen. Damals haben sich also ganz andere Köpfe Gedanken gemacht als der gemeine Strafrichter.

Ich meine dagegen: Die Wahrheit will wohl überlegt sein. Denn am Ende ist die juristische Wahrheit nichts weiter als ein Konstrukt zwischen Aktendeckeln. Meinen Auftrag als Verteidiger sehe ich darin Ihre Wahrheit herauszuarbeiten und diese vor Gericht zu erklären.

Abgesichert wird dabei die Justizförmigkeit des Strafverfahrens:

Es führt nämlich der förmliche Weg zur richterlichen Entscheidung über die objektiven Spielregeln der Strafprozessordnung. Dies bedeutet für die Verteidigung mitunter Beweisanträge zu stellen, z. B. entlastende Zeugen vor Gericht zu hören, Gegengutachten einzuholen, Befangenheitsanträge zu stellen und auch im Wege des verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatzes von „Checks and Balances“ Rechtsmittel gegen jede richterliche Entscheidung einzulegen, wenn diese mit dem Mandantenziel nicht zu vereinen ist.