Nebenklage – Ihre Rechte als Opfer durchsetzen

Die meisten Menschen kommen im Lauf ihres Lebens mit einem Strafverfahren nie in Berührung. Umso belastender ist es dann, als Opfer einer Straftat damit konfrontiert zu werden. Auf der einen Seite steht das Interesse, einen Ausgleich für das erlittene Unrecht zu erstreiten, auf der anderen Seite droht eine erneute Konfrontation mit dem Täter und der Tat. Ein Rechtsanwalt an der Seite des Opfers – sei es als Nebenkläger oder als Beistand für den Zeugen – kann Ihnen in dieser Situation helfen.

Nebenklage Daniel Lehnert

Der Opferanwalt im Strafverfahren

Das Opfer einer Straftat spielt in einem Strafverfahren, in dem es vorrangig um den Täter geht, meist nur eine Rolle als Zeuge. Ein sogenannter Opferanwalt (diesen Begriff gibt es in der Strafprozessordnung eigentlich nicht) kann als Zeugenbeistand tätig werden; er unterstützt das Opfer während der Befragung durch das Gericht, die Staatsanwaltschaft und den Verteidiger des Angeklagten.
Das kann insbesondere dann wichtig werden, wenn das Opfer durch die Tat erheblich (psychisch oder körperlich) verletzt wurde oder die Gefahr droht, dass man durch unbedachte Aussagen wegen des Verdachts einer Straftat selbst verfolgt wird.
Mit einem juristisch geschulten Zeugenbeistand wird dem Opfer vor allem auch ein Großteil der Angst vor der öffentlichen Aussage als Zeuge genommen.

Eine noch größere Bedeutung hat ein Opferanwalt jedoch dann, wenn er als Vertreter der Nebenklage auftritt.

Die Bedeutung der Nebenklage

Einen wesentlichen Einfluss auf das Verfahren kann das Opfer nämlich dann nehmen, wenn er oder sie sich als Nebenkläger der Anklage anschließt. Nach dem System des Strafverfahrens liegt die Strafverfolgung und die Anklage ausschließlich in den Händen der Staatsanwaltschaft. Der Nebenkläger dagegen tritt als zusätzlicher Ankläger auf. Das Gesetz hat dem Geschädigten einer Straftat dieses Recht eingeräumt, weil der Ausgang eines Strafverfahrens meist auch Einfluss auf die zivilrechtliche Geltendmachung von Schmerzensgeld, Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüchen hat.

Auch im Strafverfahren können solche Ansprüche bereits im sogenannten Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden.

Die Rechte des Nebenklägers

Der Nebenkläger hat in einem Strafverfahren viele Rechte, die mit den Befugnissen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu vergleichen sind: Richter oder Sachverständige können wegen Befangenheit abgelehnt werden, Zeugen dürfen vom Vertreter der Nebenklage befragt und es können Anträge gestellt werden. Insbesondere Beweisanträge können für den Gang des Verfahrens eine entscheidende Rolle spielen. Nicht zuletzt hat insbesondere bei Sexualdelikten das Recht, den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen, eine erheblich entlastende psychische Wirkung für das Opfer.

Auch kann beantragt werden, den Angeklagten während der Vernehmung des Opfers auszuschließen. Die gesetzlichen Regelungen sehen für den Nebenkläger eine Reihe von Befugnissen vor, die am besten von einem Juristen effektiv im Sinne des Opfers genutzt werden können. Übrigens hat der Angeklagte im Fall seiner Verurteilung auch in der Regel die Kosten der Nebenklage zu tragen.

Ich bin nicht nur als Strafverteidiger, sondern auch als Opferanwalt tätig und habe in vielen Verfahren Geschädigten zur Seite gestanden und ihnen geholfen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Vertrauen Sie auf das Fachwissen und die Erfahrung eines kompetenten Juristen, wenn Sie als Opfer einer Straftat Ihre Rechte durchsetzen wollen. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie dafür Hilfe in Anspruch nehmen wollen.

Ihr Rechtsanwalt Daniel Lehnert