Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Meine Vergütung richtet sich in aller Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Höhe der einzelnen Gebühr bestimmt sich einerseits nach dem Gebührenstreitwert und andererseits nach der jeweiligen Nummer im Vergütungsverzeichnis.

In bestimmten Fällen im Strafrecht oder im Privatrecht reichen die gesetzlichen Gebühren nicht aus, um den Aufwand für eine qualitativ hochwertige Arbeit abzudecken.

In diesen Fällen schließe ich mit Ihnen individuell eine Vergütungsvereinbarung, wo die Vergütung pauschal oder nach der Berechnung eines Stundensatzes festgelegt wird.

Ich vertrete selbstverständlich auch Bedürftige, die für die Verfolgung Ihrer Rechte Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder – außergerichtlich – Beratungshilfe in Anspruch nehmen müssen.

Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung wird von mir übernommen.

Weitere Möglichkeiten der Vergütung:

Pflichtverteidigung

Beiordnung

Beratungshilfescheine

Nebenklage